Formulare
Für die Durchführung Ihrer Lohnabrechnungen benötigen wir einige Informationen von Ihnen.
Die Fragebögen werden Ihnen im PDF-Format angeboten.
Sie können diese z. B. mit dem Programm Adobe Reader öffnen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken oder als
Blanko-Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen.
Das Programm können Sie sich unter www.adobe.de kostenlos herunterladen.
Minijob bis 556 Euro (geringfügige Beschäftigung)
Personalfragebögen für neue Mitarbeiter*innen mit einem Verdienst
bis maximal 556 Euro pro Monat
(= Minijob) und Mitarbeiter*innen, die maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage beschäftigt werden sollen
(= kurzfristig Beschäftigte):
Falls Ihr/e Minijob-Mitarbeiter/in sich von der Rentenversicherungspflicht befreien möchte, verwenden Sie bitte zusätzlich folgendes Formular:
(Quelle: www.minijob-zentrale.de)
Beschäftigung mit mehr als 556 Euro (voll sozialversicherungspflichtig)
Für
neue Mitarbeiter*innen mit einem Verdienst von mehr als 556 Euro pro Monat benutzen Sie bitte folgenden Fragebogen:
Erstattung für Entgeltfortzahlung
Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen nehmen am Umlage 1 - Verfahren der Krankenkassen teil und bekommen z. B. bei Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einen Teil Ihrer Aufwendungen von der Krankenkasse erstattet.
Am Umlage 2 - Verfahren nehmen alle Betriebe teil. Hierüber werden z. B. Mutterschaftsgeld-Zuschüsse erstattet.
Damit wir die Erstattung für Sie beantragen können, füllen Sie uns bitte folgenden Fragebogen aus:
Aufzeichnungspflichten / Mindestlohn
Ab 2015 sind für alle Minijobber*innen, alle kurzfristig Beschäftigten sowie alle Arbeitnehmer*innen in sofortmeldepflichtigen Branchen (siehe unten) Stundenaufzeichnungen zu führen.
Bitte beachten Sie auch den
Mindestlohn.
Ab Januar 2025 beträgt dieser 12,82 Euro pro Stunde.
Sofortmeldung
In einigen Branchen muss vor der Beschäftigungsaufnahme eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin eine sogenannte Sofortmeldung erfolgen. Außerdem sind die Mitarbeiter*innen verpflichtet, ihren Personalausweis immer mitzuführen. Folgende Branchen sind davon betroffen:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und das damit verbundene Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
- Wach- und Sicherheitsgewerbe
Damit wir für Sie die Sofortmeldung erstellen können, füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus: